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TVO-NACHHALTIGKEIT

Infos zur EU-Transparenzverordnung 

  • Die EU hat jüngst den Green Deal beschlossen. Bis 2050 soll die vollständige Klimaneutralität erreicht werden. Bereits 2019 wurde ein 10-Punkte-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums erstellt. Auch wir als unabhängiger Versicherungsmakler unterstützen das Engagement, ethische, soziale und ökologische Aspekte in die Versicherungsvermittlung zu bringen. Auf Anfrage vermitteln wir sehr gerne nachhaltige Versicherungsprodukte, soweit möglich. Das Thema Nachhaltigkeit schließen wir gerne in unsere Beratung mit ein.

Laut Verordnung (EU) 2019/2088 für den Finanzdienstleistungssektor
 
NACHHALTIGKEITSBEZOGENE OFFENLEGUNGSPFLICHTEN
Die EU hat jüngst den Green Deal beschlossen. Bis 2050 soll die vollständige Klimaneutralität erreicht werden. Bereits 2019 wurde ein 10-Punkte-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums erstellt. Auch wir als unabhängiger Versicherungsmakler unterstützen das Engagement, ethische, soziale und ökologische Aspekte in die Versicherungsvermittlung zu bringen. Auf Anfrage vermitteln wir sehr gerne nachhaltige Versicherungsprodukte, soweit möglich. Das Thema 
Nachhaltigkeit schließen wir gerne in unsere Beratung mit ein. 

Artikel 3 TVO (Nachhaltigkeitsstrategie)
Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bieten wir ggf. nicht an. Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, empfehlen wir dieses vorrangig. 

Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten.
Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen hierzu können Sie uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
 
Artikel 4 TVO (Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer) berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit sind wir als Versicherungsmakler nicht verantwortlich. 

Zurzeit kann eine Berücksichtigung aufgrund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Versicherer zu Ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen. 

Artikel 5 TVO (Vergütung)
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage beeinflusst wird. 

Artikel 6 TVO (Vorvertragliche Informationen)
Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten bzw. bAV werden die Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, indem die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwendet werden.